









ALLGEMEINES
Für die Lieferung unserer Waren sind ausschließlich die nachstehenden
Lieferungs-
und Zahlungsbedingungen maßgebend. Etwaige abweichende Einkaufsbedingungen
des Auftraggebers sind nur dann für uns verbindlich, wenn sie von uns
ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Mündliche Abreden
sind beiderseits nur verpflichtend,
wenn sie schriftlich bestätigt werden.
ANGEBOT
Unsere Angebotspreise gelten unter Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe
zu-
grunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise enthalten
keine Mehrwertsteuer. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten
unsere Angebots-
preise für Lieferung ab Werk. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung
und sonstige Versandkosten sind nicht eingeschlossen. Unsere Angebote sind
freibleibend. Nachträgliche Preisänderungen bleiben vorbehalten.
PREISE
Unsere Preise werden, wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, netto
und in EURO angegeben. Der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz wird
zusätzlich berechnet. Unsere Preise sind errechnet aufgrund der bei der
Angebotsabgabe herrschenden Markt-
situation. Preisänderungen für die zur Herstellung benötigten
Materialien sowie sonstige Kostenveränderungen, die zwischen dem
Zeitpunkt der Angebotsabgabe
und dem der Auftragserteilung erfolgen, können zu Preisänderungen
führen. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Andrucke, Muster und ähnliche
Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch
wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
ÄNDERUNGEN
Zusatzarbeiten sowie Mehrkosten, die während der Auftragsabwicklung entstehen
und bei der Angebotsabgabe oder bei der Auftragsbestätigung nicht erkennbar
waren, werden separat berechnet. Autorenkorrekturen werden separat und nach
Aufwand berechnet. Das Gleiche gilt auch dann, wenn der Auftraggeber beim
Auflagendruck Änderungen verlangt, die zum Maschinenstillstand führen,
sonstige Kosten verursachen oder zur Unterbrechung des normalen Produktionsablaufes
führen.
ZAHLUNG
Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich deutscher Mehrwertsteuer) ist innerhalb
von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei Bereitstellung
größerer Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder
Vorleistungen, kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden. Ist die
Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen
oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des
Auftraggebers gefährdet, so können wir Vorauszahlung und sofortige Zahlung
aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht
ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden
Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Auftraggeber
trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet. Bei Neukunden
(bis zur zweiten Bestellung) behalten wir uns das Recht vor, vor Druckbeginn eine
Vorauszahlung in Höhe von 50 % des Auftragswertes zu verlangen. Bei
Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von zwei Prozent über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung
weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
LIEFERUNG
Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Bei Auftragserteilung
teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Lieferadresse mit. Die Angabe eines
Postfaches wird nicht akzeptiert. Soweit bei der Auftragsannahme nicht ausdrücklich
anders vereinbart, steht es uns frei, die Lieferung durch eigene Fahrzeuge
oder durch Dritte (Post, Bahn, Spedition, Paketdienste u.ä.) vorzunehmen.
Eventueller Versand wird von uns für den Auftraggeber mit der gebotenen
Sorgfalt vor-
genommen, jedoch haften wir nicht für Schäden und Verlust auf
dem Versandweg. Die Haftung beschränkt sich lediglich auf Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit.
LIEFERZEIT UND LIEFERVERZUG
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt
werden. Ist der Auftrag schriftlich erteilt, so bedarf auch die Bestätigung
des Liefertermins der Schriftform. Für Überschreitung der Lieferfrist
durch vom Auftraggeber verursachte Änderungen und Korrekturen sowie durch
von ihm verursachte Verzögerungen ist die Druckerei nicht verantwortlich.
Bei Lieferverzug, der durch unsere Schuld entstanden ist, ist uns zunächst
eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist
kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt
unberührt. Der Auftraggeber kann Ersatz des Verzugsschadens nur bis zur
Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung
und Material) verlangen. Betriebsstörungen - sowohl in unserem Betrieb,
als auch in dem eines Zulieferers - insbesondere durch Streik, Aussperrung, Krieg,
Aufruhr, Brand oder durch sonstige Fälle höherer Gewalt verursacht,
berechtigen nicht zur Kündigung des Vertrags-
verhältnisses.
Für Schäden, die durch Verzögerung in solchen Fällen entstehen,
haften wir nicht.
BEANSTANDUNGEN
Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware
sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem
Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreife-Erklärung
auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die
erst in dem sich an die Druckreife-Erklärung anschließenden Fertigungsvorgang
entstanden sind oder anerkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen
Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung. Beanstandungen
sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte
Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind,
können nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge
innerhalb von vier Wochen, nachdem die Ware unseren Betrieb verlassen hat, bei uns
eintrifft. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach unserer Wahl, unter
Ausschluss anderer Ansprüche, Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung leisten
und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes.
Es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, oder uns oder einem unserer
Erfüllungsgehilfen werden Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen.
Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener
Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag
zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für
Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, es wird uns Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten
oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haften wir nicht
für dabei verursachte Beeinträchtigungen des zu veredelnden oder weiter
zu verarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht wurde. Mängel eines Teiles der gelieferten
Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei farbigen
Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen
vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich
zwischen Andrucken und Auflagendruck.
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften
wir nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen
Zulieferanten. In einem solchen Fall sind wir von der Haftung befreit, wenn
wir unsere Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtreten.
VERPACKUNG UND VERSAND
Die für Versandarbeiten zusätzlichen Verpackungsmaterialien aus
Papier, Folie oder Pappe werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
UMTAUSCH- UND WIDERRUFSRECHT
Ab Druckfreigabe besteht kein Recht auf Widerruf des Auftrages. Das im Versand-
handel geltende Rückgaberecht gilt nicht für unser Angebot, da es sich
ausschließlich um Individualleistungen handelt.
URHEBERRECHTE UND EIGENTUMSVORBEHALT
Die von uns zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsmittel,
insbesondere Filme, Druckplatten, Prägestempel und Stanzformen bleiben,
wenn sie nicht vom Auftraggeber geliefert oder in besonderem Auftrag des Auftraggebers
herge-
stellt und separat berechnet wurden, unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert.
Gleiches gilt für erstellte Dateien. Der Auftraggeber haftet allein,
wenn durch die Aus-
führung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter,
verletzt werden. Der Auftraggeber hat uns als Auftragnehmer von allen Ansprüchen
Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Das Recht der
Vervielfältigung in jeglichem Herstellungsverfahren, zu jeglichem Verwendungszweck
an eigenen Entwürfen der Druckerei sowie an Originalen und ähnlichem
bleibt, vorbehaltlich ausdrücklich anderer Vereinbarung, unser Recht.
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung
aller unserer zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegen den Auftraggeber. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der
Weiterveräußerung hierdurch an uns ab. An den vom Auftraggeber
angelieferten Klischees, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen
steht uns ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur
vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der
Geschäftsverbindung zu.
VERPACKUNGSMATERIAL UND ABFÄLLE
Bei Lieferung des zu verarbeitenden Materials durch den Auftraggeber bleiben
Ver-
packungsmaterial und Abfälle, die durch Beschnitt, Ausstanzungen oder
sonstige Produktionsvorgänge entstehen, unser Eigentum. Das gleiche gilt
für die Zuschuss-
bögen bei Druckaufträgen, für die uns vom Auftraggeber das
zu bedruckende Material angeliefert wurde.
Der Eingang wird bestätigt ohne Gewähr für die Richtigkeit
der als geliefert bezeichneten Menge und Qualität. Bild und Druckvorlagen,
Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienenden Gegenstände
sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung
und gegen besondere Vergütung über den Ausliefertermin hinaus verwahrt.
Wir haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Unterlagen, Stanzformen u. ä. werden nur dann bei uns aufbewahrt, wenn
die Dauer der Aufbewahrung mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart worden ist.
Ist keine Vereinbarung getroffen oder die vereinbarte Frist überschritten, kann
eine Haftung für bei uns verbleibende Gegenstände aus einem abgeschlossenen
Auftrag von uns nicht übernommen werden. Die vorstehend bezeichneten
Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind,
bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haften
wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sollen die zur Aufbewahrung
genannten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung
selbst zu besorgen.
PERIODISCHE ARBEITEN
Periodische Arbeiten, Verträge über regelmäßig wiederkehrende
Arbeiten, können nur mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum
Schluss eines Monats gekündigt werden.
ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, WIRKSAMKEIT
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis
entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist die Hansestadt Rostock,
wenn beide Vertragspartner Vollkaufleute im Sinne des HGB sind. Durch etwaige Unwirksamkeit
einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Rostock, im Juli 2007


